Selbständige Hebammen sind zur Führung eines Qualitätsmanagementsystems verpflichtet. Vor diesem Hintergrund schließe ich mit den von mir betreuten Frauen und Paaren einen Behandlungsvertrag ab, den ich hier in zwei Versionen (gesetzlich / privat versichert) zur Verfügung stelle.

 

Mit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe ich ab dem 25. Mai 2018 die Freude, ergänzend zum Behandlungsvertrag, eine Einwilligung in die Datenverarbeitung zu dokumentieren.

 

 

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Behandlungsvertrag gesetzlich Versicherte
Behandlungsvertrag_gesetzlich_versichert
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Behandlungsvertrag privat Versicherte
Behandlungsvertrag_privat_versicherte_Na
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Einwilligung in die Datenverarbeitung
Einwilligungserklaerung und Information
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